Herzlich willkommen!

Die Organisierten Nachbarschaftshilfen sind Gruppen von überwiegend Frauen, die sich auf freiwilliger Basis einsetzen, um

  • ältere Menschen
  • behinderte Menschen 
  • pflegende Angehörige 
  • Familien in Not

im Alltag in deren Haushalten zu stärken... durch:

  • praktische Hilfen im Haushalt: Reinigung (jedoch keine aufwändigen Putzarbeiten, diese übernehmen professionelle Dienste - z.B. durch hauswirtschaftlich festangestellte Kräfte bei Sozialstationen oder anderen Diensten), Mahlzeiten zubereiten, Einkauf usw.
  • Begleitung: Spaziergänge, zu Ärzten, zu Behörden etc.
  • Entlastung: Betreuung des Angehörigen bei Abwesenheit, Beschäftigung des an Demenz erkrankten Angehörigen, Unterstützung im Alltag nach § 45 Pflegeversicherungsgesetz v.a. für Demenzerkrankte
  • Aber: eigenständige (grund-)pflegerische Hilfen können und dürfen nicht übernommen werden
  • Grenzen des Engagements: vgl. hier

Die Nachbarschaftshelferinnen sind im Auftrag der jeweiligen Kirchengemeinde bzw. Sozialstation, Stiftung oder einer gGmbH freiwillig tätig. Ihre Bereitschaft verstehen sie als Antwort und Herausforderung, sich als Christen und Bürger zum Dienst am Nächsten zu engagieren. Sie sind Teil sorgender Gemeinschaften im Nahraum einer Kirchengemeinde und Kommune. Die Organisation des Einsatzes erfolgt über eine Einsatzleitung. Nachbarschaftshelferinnen sind in einem Team zusammengeschlossen und werden von der Einsatzleitung unterstützt. Nachbarschaftshelferinnen besuchen einen Einführungskurs und erhalten Gelegenheit zu Fortbildungen.

 

Für den Einsatz einer Helferin wird eine Gebühr erhoben, damit die Helferin eine Aufwandsentschädigung erhalten kann und die sonstigen Ausgaben (Verwaltung, Fortbildung für Helferinnen, Versicherung u.a.) für den Träger finanzierbar bleiben. Die Höhe der Gebühren wird vor Ort vom jeweiligen Träger festgelegt. Die Hilfe ist auf einen stundenweisen Einsatz begrenzt, kann jedoch bei Bedarf auch längerfristig erfolgen.

 

Die Gruppen und ihre Träger haben sich zur Katholischen Arbeitsgemeinschaft für Organisierte Nachbarschafts-hilfe in den Dekanaten Biberach und Saulgau zusammengeschlossen. Die Geschäftsführung der Arbeitsgemein-schaft liegt beim Fachdienst Hilfen im Alter der Caritas Biberach-Saulgau und hat ihren Sitz im Caritaszentrum Biberach (Haus der Caritas, Waldseer Str. 24, 88400 Biberach), vgl.: http://www.caritas-biberach-saulgau.de 

 

Leitbild: siehe hier

 

Einzugsgebiet:

Das Dekanat Biberach entspricht dem Landkreis Biberach und das  Dekanat Saulgau dem östlichen Teil des Landkreises Sigmaringen (Mengen-Saulgau) und es gehört die Region Altshausen dazu (Landkreis Ravensburg).

 

Aufgabe der Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft: 

Die Arbeitsgemeinschaft und ihre Geschäftstelle bei der Caritas Biberach-Saulgau (Fachdienst Hilfen im Alter) fördert und berät die örtlichen Nachbarschaftshilfegruppen und ihre Träger, bietet Einführungskurse und Fortbildungsveranstaltungen an, unterstützt bei der Öffentlichkeitsarbeit und vertritt die Interessen der organsierten Nachbarschaftshilfe.

 

Die Arbeitsgemeinschaft arbeitet mit dem Fachverband für organisierte Nachbarschaftshilfe und Familienpflege: "Zukunft Famile e.V."  zusammen, der seinen Sitz in Stuttgart hat und die Anliegen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart vertritt. Vgl.:   http://www.zukunft-familie.info/ 

 

Am 4.7.2018 hat die Dekanatsversammlung der Mitglieder von ZuFA für die Dekanate Biberach und Saulgau stattgefunden: in die Vertreterversammlung von ZuFa wurden dabei gewählt: Cordula Leuze (Ersatz: Hedwig Weiß) für das Dek.Slg; Pfr. Caxile sowie Martina Leidig, Adelheid Herbst, Thomas Münsch (Ersatz: Daniela Wiedemann) Die Amtszeit dauert bis 2023.