Familienpflege/Haushaltshilfe

Wenn Familien ihren Alltag und Haushalt nicht mehr selbst bewältigen können, sind die Nachbarschaftshelferinnen stundenweise und vorübergehend einsatzbereit, wenn die Familienpflege/Haushaltshilfe noch nicht in vollem Umfang die Hilfeleistungen übernimmt.

 

Familienpflege ist eine darüber hinausgehende, professionelle und längerfristige Unterstützung:

 

Es gibt viele Gründe, warum eine Familie zeitweise Hilfe im Alltag, bei der Versorgung der Kinder und des Haushalts benötigen kann. Eine akute und schwere Erkrankung, ein Kur- oder Klinikaufenthalt, eine Entbindung, eine Mehrlingsgeburt, mehrfache und überfordernde Belastungen, Tod oder Ausfall eines Elternteils, um nur einige Beispiele zu nennen.

In solchen Fällen können Familien - mit Kindern unter 12 bzw. 14 Jahren oder einem behinderten Kind - tatkräftige und qualifizierte Hilfe durch eine Familienpflegerin erhalten. Für diese Unterstützung - oft unter dem Namen Haushaltshilfe bekannt - gibt es in vielen Fällen einen gesetzlichen Anspruch gegenüber Krankenkassen oder anderen Leistungsträgern.

 

Seit dem 01.01.2016 ist die Finanzierung der Haushaltshilfe/Familienpflege auch bei ambulanter Behandlung eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen, wenn den Versicherten die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist.

 

Leitfaden zur Beantragung einer Haushaltshilfe/Familienpflege: 

 

1. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt/ Ihrer Ärztin, wenn Sie Familienpflege (Haushaltshilfe) aufgrund einer Erkrankung oder Rehabilitation benötigen. Lassen Sie sich eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe ausstellen. Eine ärztliche Bescheinigung ist nur bei ambulanter Behandlung erforderlich. Wichtig: In der ärztlichen Bescheinigung müssen die Erkrankung, der daraus folgende Hilfebedarf und der erforderliche Zeitumfang nachvollziehbar festgehalten sein.

2. Stellen Sie einen Antrag auf Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse. Überlegen Sie, ob Sie die Hilfe einer Familienpflegefachkraft benötigen oder einen Zuschuss für eine selbst organisierte Kraft in Anspruch nehmen wollen. Sie erhalten Familienpflege, wenn die Hilfe nicht durch Angehörige oder Freunde geleistet werden kann.

3. Nehmen Sie Kontakt zum Familienpflegedienst in Ihrer Nähe auf. Hier erhalten Sie Beratung sowie Unterstützung bei der Antragstellung.

4. Wenn Sie aus anderen Gründen, z.B. bei mehrfacher Belastung und vorübergehender Überforderung, Hilfe bei der Versorgung von Kindern und Haushalt benötigen, kann dies auch über den öffentlichen Jugendhilfe- oder Sozialhilfeträger beantragt werden. 

5. Bitte beachten Sie: je nach Situation müssen Sie einen Eigenbeitrag bzw. eine Zuzahlung an den Kostenträger entrichten. Nicht in allen Fällen ist dies jedoch erforderlich. 

 

Dienste:

 

Familienpflege / Haushaltshilfe für Region Biberach / Einzugsgebiet der Kath. Sozialstation Biberach:

Cura Familia

http://www.cura-familia.de/

Tel: 0711/9791-119

 

Familienpflege / Haushaltshilfe für Ochsenhausen-Illertal:
Christel Dickinson-Rogge
Sozialstation Rottum-Rot-Iller
Krankenhausweg 28
88416 Ochsenhausen
Tel: 07352/923033
Fax: 07352/923039

https://www.sozialstation-ochsenhausen.de/
Email: sozialstation-ochsenhausen@t-online.de

c.dickinson-rogge@sozialstation-ochsenhausen.de

 

Familienpflege / Haushaltshilfe im Dekanat Saulgau/Östlicher Teil Landkreis Sigmaringen:
Adelheid Herbst
Kath. Sozialstation
Kirchplatz 2
88348 Saulgau
Tel: 07581/3758
Fax: 07581/527858
Email: familienpflege.slg@t-online.de

 

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Rechtliche Grundlagen für Leistungen der Familienpflege
Anlage3ÜberblickRechtsgrundlagenMärz2012
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Richtlinien Bischöflicher Sonderfonds für Härtefälle in der Familienpflege ab 1.1.2018
18-01-01 RichtlinienBischöflicherSonderf
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Link zu Fachverband ZuFa > Familienpflege: hier (mit Videoclip, 2020)