Gründung einer Nachbarschaftshilfegruppe:

Die Nachbarschaftshelferinnen sind im Auftrag der jeweiligen Kirchengemeinde bzw. Sozialstation, Stiftung oder einer gGmbH ehrenamtlich tätig. Die Organisation des Einsatzes erfolgt über eine Einsatzleitung. Nachbarschaftshelferinnen sind in einem Team zusammengeschlossen und werden von der Einsatzleitung unterstützt.

 

Einsatzleitung und Helferinnen unterliegen der Schweigepflicht - beide sind über den Träger der Organisierten Nachbarschaftshilfe unfall- und haftpflichtversichert.

 

Die Einsatzleitung nimmt Anfragen von Angehörigen und hilfesuchenden Menschen entgegen und vermittelt eine geeignete, d.h. auf dem Hintergrund der jeweiligen individuellen Notsituation ausgewählte Helferin.

 

Die Hilfeleistungen der Organisierten Nachbarschaftshilfe werden unabhängig der religiösen Zugehörigkeit, der sozialen Stellung und der wirtschaftlichen Lage der Hilfesuchenden angeboten. Die Hilfe ist auf einen stundenweisen Einsatz begrenzt, kann jedoch bei Bedarf längerfristig erfolgen.

 

Wenn Interesse an einer (Neu-) Gründung einer organisierten Nachbarschaftshilfe-gruppe besteht, sind folgende Schritte hilfreich:

 

  • Informationen einholen bei benachbarten Einsatzleiterinnen und bei der Geschäftsstelle der Kath. Arbeitsgemeinschaft org. Nachbarschaftshilfe 
  • Handreichung - Broschüre (siehe unten): sie enthält Informationen zu Profil, Zielgruppen, Aufgaben und Organisationsstruktur. In ihr kann man ferner nachlesen, welche Aufgaben ein Träger hat, welchen Status die Helferinnen, die Einsatzleitung hat und welche Versicherungsbedingungen gelten müssen. Empfehlungen zu Gebühren und Rechnungsführung werden zudem gegeben.
  • Wenn eine Kirchengemeinde als Träger in Frage kommt, muß der Kirchengemeinderat eine (Neu-) Gründung beschließen (nach der Informationsphase) und die finanzielle Ausstattung klären. Ebenso die Abrechnung der bei den Hilfesuchenden verlangten Gebühren, die einen großen Teil der finanziellen Aufwendungen decken müssen. Dann sollte eine Person, eine Gruppe oder der Sozialausschuß/Caritasausschuß beauftragt werden, eine Einsatzleitung zu suchen und zu bestellen. Dann sollte auch mit der Werbung um Helferinnen begonnen werden. Die Festlegung der Gebührenhöhe, die Höhe der Aufwandsent-schädigung für die Einsatzleiterin und Helferinnen und die Darstellung in einem Prospekt sind weitere Aspekte.
  • Nach Gruppengründung kann eine Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft und beim Fachverband beantragt werden.  

 

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Broschüre: Org. Nachbarschaftshilfe - Handreichung für Träger und Einsatzleitungen, 2008
Handreichung org. Nbhi 2008.pdf
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Kassenordnung
Grundlage für Rechnungsführung und -stellung durch Kirchengemeinde /-pflege
Merkblatt Nbhi Kassenordnung.pdf
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Meldung Neugründung org. Nachbarschaftshilfe
Neugründung einer Organisierten NBH.pdf
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