Sich als Helfer/in engagieren:

Ohne Helfer und Helferinnen und ihr Engagement geht nix! - Helferinnen erhalten keinen Lohn für ihr Engagement, da es kein Arbeitsverhältnis ist, sondern eine (pauschalierte) Aufwandsentschädigung für ihre sachlichen und zeitlichen Aufwendungen. Helferinnen erbringen darüber hinaus freiwillig Zeiten der Vorbereitung der Einsätze, Absprachen und notwendige Helferaustauschtreffen und Fortbildungen. Die Aufwandsentschädigung beträgt maximal 3.000.- Euro/Jahr (seit 1.1.2021 im Rahmen der sogen. Übungsleiterpauschale d.h. steuer- und sozialversicherungsfrei, geregelt in § 3 Abs. 3 Nr. 26 Einkommenssteuergesetz - ESTG.).

 

Helferinnen sollten den regelmäßig von der Arbeitsgemeinschaft angebotenen Einführungskurs besucht haben.

 

Helferinnen werden aufgrund der Vorgespräche mit den Anfragenden durch die Einsatzleiterin eingesetzt und sie treffen sich regelmäßig zum Austausch und nehmen die angebotenen Fortbildungen wahr.

 

Helferinnen sind in ihrem Engagement gegen Unfall (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege BGW) und Sachschäden (Sammelversicherung WGV über Diözese Rottenburg-Stuttgart) versichert.

 

Interessierte melden sich bitte bei den örtlichen Einsatzleiterinnen: hier

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Erstinformation für Helferinnen, Hg.: Kath. AG org. Nbhi BC-Slg/Münsch, 08/2018
Merkblatt Erstinformation für Helferinne
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